Was kostet die Seniorenbetreuung?
Die Entscheidung, einem geliebten Menschen eine professionelle häusliche Betreuung zu ermöglichen, ist immer auch mit Fragen zum Budget verbunden. Bei Home Sweet Home legen wir von Anfang an großen Wert auf finanzielle Transparenz – ohne versteckte Kosten, unklare Provisionen oder unerwartete Überraschungen auf der Rechnung.
Die monatlichen Gesamtkosten für die rechtssichere Beschäftigung einer Betreuungskraft hängen von verschiedenen individuellen Faktoren ab. In unserer beispielhaften Kostenübersicht zeigen wir Ihnen, mit welchen Ausgaben Sie rechnen können und welche Möglichkeiten bestehen, die tatsächlichen Kosten durch verfügbare Unterstützungsleistungen in Luxemburg zu reduzieren.

EIN BEISPIEL
Transparente monatliche Kosten
Die häusliche Betreuung wird auf Grundlage eines voraussichtlichen monatlichen Budgets berechnet, zum Beispiel bei einer Vollzeitbeschäftigung von 40 Stunden pro Woche.
Jede Kostenkalkulation wird individuell erstellt und an den konkreten Aufgabenbereich sowie an Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst.
Nettogehalt der Betreuungskraft (MINIMUM)
2.202,29 €
Sozialversicherungsbeiträge (CCSS)
661,09 €
Pauschalsteuer (10%)
220,23 €
Monatliches Bruttogehalt der Betreuungskraft
3.083,61 €
Was Sie wissen sollten
- Steuerliche Entlastung - Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine steuerliche Entlastung für Haushaltskosten bzw. Kosten im Zusammenhang mit häuslicher Unterstützung geltend gemacht werden – bis zur jeweils gesetzlich vorgesehenen Höhe.
- Pflegeversicherung - Je nach Gesundheitszustand und individuellem Unterstützungsbedarf der betreuten Person kann die Möglichkeit bestehen, Leistungen der luxemburgischen Pflegeversicherung, der Assurance dépendance, zu beantragen.
- Kontinuität der Betreuung - Die Einsätze unserer Betreuungskräfte werden individuell geplant. In der Regel bleibt eine Betreuungskraft etwa zwei Monate im Einsatz. Anschließend organisieren wir rechtzeitig einen Wechsel, um die Kontinuität der Betreuung bestmöglich zu gewährleisten.e.
- Urlaubsanspruch - Betreuungskräfte haben Anspruch auf den gesetzlichen Jahresurlaub nach luxemburgischem Arbeitsrecht. Dieser beträgt bei Vollzeitbeschäftigung grundsätzlich 26 Arbeitstage pro Jahr.
- Reisekosten - Zusätzlich zu den monatlichen Betreuungskosten fallen Reisekosten für die An- und Abreise der Betreuungskraft an. Diese betragen derzeit 350 € für Hin- und Rückreise..

FINANZIELLE HILFE
Mögliche Unterstützung bei den Betreuungskosten in Luxemburg
In Luxemburg können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützungs- oder Entlastungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der häuslichen Betreuung bestehen.
Ob und in welchem Umfang eine solche Unterstützung möglich ist, hängt immer von der individuellen Situation der betreuten Person sowie von den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen ab. Daher empfehlen wir, sich direkt an die zuständigen Behörden oder Institutionen zu wenden, um die persönlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.
PREISKALKULATION
Fordern Sie eine kostenlose Kostenschätzung an
Jede Familie und jede gesundheitliche Situation jest völlig anders. Kontaktieren Sie uns direkt oder füllen Sie unser kurzes Erstformular aus. Auf Grundlage do gesammelten Informationen erstellen wir für Sie eine vollständig transparente, kostenlose und unverbindliche Kostenkalkulation, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.